Vielleicht ein «guter Flash», vielleicht der Tod.
Im Drogeninformationszentrum der Stadt Zürich (DIZ) können Konsumentinnen und Konsumenten Suchtmittel anonym und gratis testen lassen. Bei mehr als 40 Prozent aller Proben – darunter auch rezeptpflichtige Medikamente – wird eine Warnung ausgesprochen. Joël Bellmont, stellvertretender Leiter des DIZ, gibt Auskunft.
Das Drogeninfomationszentrum der Stadt Zürich (DIZ) analysiert pro Jahr an die 2400 Proben verschiedenster berauschender Substanzen. Wie oft handelt es sich dabei um rezeptpflichtige Medikamente?
JOËL BELLMONT: «Rezeptpflichtige Medikamente sind bis jetzt bei uns kein grosses Thema. Normalerweise sind die Inhaltsstoffe auf der Packung klar deklariert. Anders sieht es bei «gefakten» Medikamenten aus.»
Was sind dies für Medikamente?
«Das sind rezeptpflichtige Medikamente, die auf dem Schwarzmarkt bestellt werden und beim Konsumenten nicht in der Originalverpackung und ohne Inhaltsangabe ankommen. Inhaltsstoffe und Dosierung sind unklar. Die Tablette könnte auch gefälscht sein. Es ist ratsam, in solchen Situationen die Substanz analysieren zu lassen. Das Gleiche gilt im Fall von fertig zusammengemixten «Shots».»
Was ist die grösste Gefahr beim Mischkonsum?
«Beim Mischkonsum kann niemand abschätzen, wie der Körper reagiert. Je nach Kombination verändert oder verstärkt sich das Wirkungsprofil. Zusätzlich haben Menschen unterschiedliche Toleranzen. Vielleicht löst der gemixte Shot nur einen berauschenden Flash aus; vielleicht führt er auch zur Atemlähmung und damit zum Tod.»
45 Proben analysiert das DIZ pro Woche. Auf welchem Weg haben die Käufer und Käuferinnen diese Substanzen erworben?
«Genaue Zahlen gibt es nicht. Die grosse Mehrheit setzt auf private Kontakte und soziale Netzwerke. Rund zehn Prozent unserer Kundinnen und Kunden beschaffen die Substanzen im Darknet. Die Drogen dort aufzutreiben, ist mit Aufwand und Risiko verbunden und lohnt sich für den eigenen Konsum kaum. Die Käuferin oder der Käufer muss über eine anonyme und verschlüsselte E-Mail-Adresse verfügen, Bitcoins zur Hand haben und sich schliesslich die Substanzen schicken lassen. Die Ware kann vom Zoll abgefangen oder bei Jugendlichen, die noch zu Hause wohnen, von den Eltern beschlagnahmt werden.»
publiziert Januar 2021, Zeitschrift “Bildung Schweiz” (01/2021)
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